Sind Sie auf der Suche nach Informationen zur E.ON Hauptversammlung am 07. Mai 2015?
Wie bereits im DAX Dividendenreport 2014 berichtet, gehört E.ON zu den vier DAX-Unternehmen, die auf Basis der Schlusskurse vom 30.12.2013 eine Dividendenrendite von mehr als 4 % aufweisen konnten.
Aus diesem Grund und weil unser Bericht zur Hauptversammlung 2013 bei unseren Lesern sehr beliebt war, wollen wir Sie auch heuer wieder über die bevorstehende Hauptversammlung der E.ON SE am 30. April 2014 informieren.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und mitstimmen zu können, müssen Sie Aktionär von E.ON sein, also E.ON Aktien in Ihrem Depot haben. Wenn Sie noch keinen Broker haben – oder aber auf der Suche nach einem neuem Online-Broker sind – dürfen wir Sie gerne auf unseren Depotkonto-Vergleichsrechner hinweisen – wir empfehlen Ihnen das Festpreis-Angebot von OnVista.
Verwendung des Bilanzgewinns alias „Wie hoch wird die E.ON Dividende 2014 sein?“
Was einen Privatinvestor naturgemäß am meisten interessiert, ist die Höhe der Dividende. Nach 1,10 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2012 wird für das Geschäftsjahr 2013 eine Dividende von 0,60 Euro je dividendenberechtigter Aktie an die Hauptversammlung vorgeschlagen.
Von den rund 2 Milliarden Aktien des E.ON-Konzerns befinden sich aktuell rund 93 Millionen Aktien im Besitz der Gesellschaft – stimmberechtigt sind also lediglich ca. 1,91 Milliarden Aktien.
Insgesamt werden ca. 1.15 Milliarden Euro an Dividenden ausbezahlt – im vorigen Jahr hat E.ON noch 2,1 Milliarden Euro an seine Aktionäre ausgeschüttet.
Erstmalige Wahlmöglichkeit: E.ON Dividende in bar oder in E.ON Aktien?
Zum ersten Mal können sich Anleger entscheiden, ob sie eine Bardividende in Höhe von 0,60 Euro je Aktie wollen oder ob sie es vorziehen, die Dividende automatisch in E.ON-Aktien zu reinvestieren.
Wir müssen Sie leider enttäuschen – es hat keinen steuerlichen Vorteil, die Dividende zu reinvestieren. Von den 0,60 Euro je Aktie werden lediglich je Aktie 0,43 Euro („Wahldividendenanteil) in E.ON-Aktien umgewandelt – die restlichen 17 Euro-Cent („Sockeldividendenanteil“) werden in bar ausgeschüttet. Je nach Steuerstatus (KESt, QuESt und/oder Kirchensteuer) kommen diese mehr oder weniger beim Anleger an.
E.ON bietet einen interessanten Rechner auf seiner IR-Seite an. Hier können Sie problemlos sehen, wie viele neue Aktien Ihnen durch die Aktien-Dividende ins Depot gelegt werden.
Wir haben beschlossen, die Dividende in bar zu beziehen.
Record Date alias „Bis zu welchen Tag muss ich die Aktien kaufen, um die Dividende zu bekommen?“
Um an der Hauptversammlung teilzunehmen bzw. dort ihr Stimmrecht ausüben zu können, ist der sog. Technical Record Date maßgeblich: Dieser ist der 23. April 2014.
Um dividendenberichtigt zu werden, ist der „normale“ Record Date – auch Ex-Tag genannt – wichtig: Dieser ist bei deutschen Aktien in der Regel einen Tag nach der Hauptversammlung. Um also am Ex-Tag dividendenberichtigt zu sein, müssen Sie die Aktien spätestens am Tag vor dem Ex-Tag gekauft haben – das ist der 30. April 2014 – der Tag der Hauptversammlung.
Fällig ist die Ausschüttung erst am 28. Mai 2014 – relativ lange nach der Hauptversammlung. Ausgeschüttet wird sie jedoch voraussichtlich am 23. Mai 2014. Dies ist darin begründet, dass jeder Aktionär von 2. Mai bis 15. Mai Zeit hat, ein Formular für seinen Broker auszufüllen, indem er/sie E.ON mitteilt, ob die Dividende in bar oder in Aktien gewünscht wird. Wird das Formular nicht ausgefüllt, bekommt der Aktionär die Dividende automatisch in bar ausbezahlt.
Auch die Aktien werden voraussichtlich am 23. Mai 2014 geliefert. Der relevante Kurs für die Berechnung der zu liefernden Aktien wird der XETRA-Schlusskurs am 15. Mai 2014 sein. Sollten sich zu viele Anleger für die Wahldividende entscheiden, erfolgt die Zuteilung – aliquot – voraussichtlich am 28. Mai 2014.
Aus derzeitiger Sicht ist dies jedoch „unmöglich“: Die für die Wahldividende als „Reserve“ gehaltenen 82,62 Mio. Euro sind bei einem aktuellen Kurs von 13,60 Euro je Aktie mehr wert (ca. 1.124 Mio. Euro) als die gesamte Dividendensumme abzgl. des Sockendividendenanteils (ca. 820 Mio. Euro). E.ON rüstet sich lediglich für den „Fall der Fälle“.
Tagesordnungspunkte alias „Was wird sonst noch beschlossen“?
Auf dieser Hauptversammlung wird nichts Besonderes beschlossen. Es wird wie üblich der Vorstand und der Aufsichtsrat entlastet werden, der Jahresabschluss gebilligt, der nächste Abschlussprüfer (PricewaterhouseCoopers – PwC) vorgeschlagen und eine Änderung am Gewinnabführungsvertrag mit der US-Tochter E.ON US Holding GmbH beschlossen. Letzteres passiert aber lediglich aufgrund einer Gesetzesänderung und wird nichts an der Beteiligungs- oder Gewinnsituation ändern.
Wir wünschen allen anwesenden Kleinanlegern viel Spaß auf der E.ON Hauptversammlung am 30. April 2014.