Immer wieder ist in der Wirtschaftspresse von Unternehmenszusammenschlüssen oder auch Verkaufstransaktionen zu lesen, bei denen beide Seiten vergleichsweise lange über die gerechte Unternehmensbewertung verhandelt und vielleicht auch ein bisschen gerungen haben. Deshalb kann ein Vergleich zwischen den großen, börsennotierten Unternehmen und dem Mittelstand durchaus interessant sein: Werden denn für diese Transaktionen komplett unterschiedliche Bewertungsverfahren oder Kennzahlen verwendet als wie diejenigen, die Privatanleger verwenden? Oder gibt es sogar eine Art Übereinstimmung zwischen Ihren Bewertungen als Anlegern und den Zahlen, die sich aus der Analyse spezialisierter Unternehmen ergeben?
Ein Blick auf unterschiedliche Bewertungsmöglichkeiten und -verfahren und die Beteiligten kann den Themenbereich der Unternehmensbewertung näher ausleuchten:
1. Gleiches Bewertungsfundament bei börsennotierten Gesellschaften und im Mittelstand
Das Grundgerüst bzw. das Bewertungsfundament ist sowohl bei kleinen Unternehmen, als auch bei börsennotierten Unternehmen ähnlich. Die aus der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung entnehmbaren Kennzahlen spielen eine bedeutende Rolle bei der grundsätzlichen Beurteilung der Wertigkeit. Die Bewertung beantwortet beispielsweise die folgenden Fragen:
– Befindet sich das Unternehmen mit steigenden Umsätzen und einem positiven Cash-Flow auf einem Wachstumspfad?
– Wie sieht es mit der Kapitalbindung, der Umschlagshäufigkeit und dem Fertigwarenlager aus?
– Entsprechen die Kennzahlen dem Branchendurchschnitt oder sind diese besser oder schlechter (Branchen-Benchmarking)
2. Der vertraulich arbeitende Beratungspartner sorgt für eine faire Bewertung
Viele mittelständische Unternehmen können aber nicht auf ein so umfangreiches Produktportfolio oder eine so große Risikostreuung verweisen, wie die großen börsennotierten Unternehmen. Während beispielsweise die Nahrungsmittelgiganten wie Nestlé zig Bereiche und Hunderte Produkte am Markt haben, sind es bei den Technologiefirmen im Mittelstand oftmals nur eine Handvoll Produkte oder Technologien, die zu den Blockbustern zählen. Ein auf die Unternehmensbewertung spezialisierter Partner wie die Beratungspartner wie beispielsweise KP Tech Beratungsgesellschaft (tech-corporatefinance.de)aus Frankfurt am Main wird einen noch exakteren Wert für das Unternehmen feststellen. Im Rahmen eines „Due Diligence-Prozesses“ (Prozess der exakten Prüfung) werden auch weichere Bewertungsfaktoren wie die Konkurrenz- und Zukunftssituation und die Technologieführerschaft bzw. relative Marktposition eines Unternehmens in die Bewertung mit einbezogen.
Dank einer mehr als 12-jährigen Erfahrung können die beratenen Unternehmen davon ausgehen, dass auch die stillen Reserven und inneren Werte erkannt und in die Bewertung einbezogen werden. Damit kann eine realistische „Rundum“ bzw. vollständige Bewertung erzielt werden.
3. Synergiepotenziale und Zukunftsaussichten als weitere Preisbestandteile
Darüber hinaus wird es beim fairen Wert einer Unternehmensbewertung oder auch der Festsetzung einer Kaufpreisvorstellung einen Zuschlag bzw. „Goodwill“ auf verschiedene Wertgegenstände des Unternehmens geben, die nicht einfach in den Bilanzen gefunden werden können: Auf der Vermögensseite sind dies Marken- und Schutzrechte ebenso wie eine starke Marktstellung in bestimmten Wachstumsmärkten. Darüber hinaus ist es auch ein gewisser Mehrwert, den ein investierendes Unternehmen aus Synergiepotenzialen oder der Kombination von Unternehmensteilen erzielen kann. Auch dieser Mehrwert kann von einem auf Mergers & Acquisitions spezialisierten Unternehmen abgeschätzt und bewertet werden.
Durch die Anwendung branchenweit anerkannter Bewertungsmethoden und -verfahren können zudem ganz unterschiedliche Unternehmen miteinander vergleichbar gemacht werden.
Die Unternehmensbewertung legt ein solides Fundament für Kauf- und Verkaufstransaktionen,