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Die Party der Zombies im Lockdown – und warum das langfristig gefährlich ist

Trotz aller Bemühungen von staatlicher Seite, die Wirtschaft zu „retten“ – so unbeholfen und bürokratieüberfrachtet sie sein mögen – geht es der Wirtschaft in vielen Bereichen in der Pandemie nicht gut. Da man sich aber in diesem Pandemiejahr zu allem Überfluss nicht auch noch mit einer ganzen Reihe von Unternehmenspleiten herumschlagen und am liebsten gar keine sehen will, gilt für dieses Jahr eine Sonderregelung für Unternehmen. Die sonst so strengen Regeln, die bei Überschuldung gelten, sonst bedroht mit Straftatbeständen wie Insolvenzverschleppung, waren bis Jahresende außer Kraft gesetzt. Damit tut man allerdings niemandem einen Gefallen – weder den Unternehmen selbst, noch der Wirtschaft insgesamt und auch den Anlegern nicht. Man schafft damit eine äußerst gefährliche „Zombie-Party“, von bereits toten Unternehmen. Und noch schlimmer: Die Zombies erkennt man gar nicht auf den ersten Blick.

Überschuldet bedeutet das Aus

Das Insolvenzrecht – und insbesondere der Tatbestand der Insolvenzverschleppung – wird in Deutschland sehr ernst genommen. Zu Recht. Man kann Unternehmen, die faktisch bereits zahlungsunfähig sind, nicht erlauben, weiterhin Geschäfte zu tätigen und damit ihren Schuldenstand noch weiter zu erhöhen. Bei Unternehmen in schwerer wirtschaftlicher Schieflage, bei denen das Unternehmenskonzept wirtschaftlich nicht mehr tragfähig ist, führt eine weitere Geschäftstätigkeit fast immer zu einer Verschlimmerung der Situation, da die Geschäfte im Einzelnen ja nicht mehr profitabel sind. Der Schaden, den ein Unternehmen dabei anrichtet, betrifft dann nicht nur das Unternehmen selbst, sondern noch viele andere Akteure – die eigenen Arbeitnehmer, die Geschäftspartner und Lieferanten und auch die Sozialversicherungs- und andere staatliche Systeme.

In Deutschland gelten deshalb sehr strenge Regeln, wenn es um die Zahlungsunfähigkeit geht und um die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wann eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, ist gesetzlich genau geregelt. Innerhalb von spätestens 21 Tagen muss dann zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden, ansonsten ist der Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt. Dabei gibt es auch Fahrlässigkeit als möglichen Tatbestand. Jede einzelne Insolvenzakte wird in Deutschland zunächst einmal an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und auf einen möglichen Anfangsverdacht im Hinblick auf Insolvenzverschleppung oder fahrlässige Insolvenzverschleppung geprüft.

Ist dieser Tatbestand erwiesen, drohen dem verantwortlichen Geschäftsführer drastische Strafen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe, zudem kann der Geschäftsführer eines Unternehmens für alle Zahlungen des Unternehmens seit Eintritt der sogenannten Insolvenzreife persönlich und mit seinem Privatvermögen in Haftung genommen werden. Zum Tatbestand der Insolvenzverschleppung kommen dann oft noch weitere Tatbestände hinzu, wie die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (auch das Nicht-mehr-bezahlen-Können von Sozialversicherungsanteilen ist strafbar), Bankrott (bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe), Verletzung von Buchführungspflichten, Gläubigerbegünstigung oder Schuldnerbegünstigung. Viele dieser Straftaten entstehen oft sogar „zwangsweise“ aus einem bei faktischer Zahlungsunfähigkeit weitergeführten Geschäftsbetrieb. Trotz der strengen Strafen kommt es jährlich zu mehreren tausend tatsächlichen Fällen von Insolvenzverschleppung.

Und genau diese Regeln hat die Bundesregierung als „Erleichterung“ für die Wirtschaft im Corona-Jahr 2020 für alle überschuldeten (also „insolvenzreifen“) Unternehmen außer Kraft gesetzt. Es gibt keine Verpflichtung mehr für überschuldete Unternehmen, wie sonst rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Bereits zuvor vollständig zahlungsunfähige Unternehmen sind davon allerdings ausgenommen.

Die zu erwartenden Folgen

Über die Gründe für diese Erleichterung kann man spekulieren. Einer davon mag sicherlich auch sein, dass man die Bevölkerung und die Wirtschaft insgesamt durch eine deutlich sichtbare Pleitewelle nicht beunruhigen und damit den Schaden insgesamt noch größer machen möchte. Zudem bestand wohl die Hoffnung, dass man mithilfe von – wirklich massiven – Hilfspaketen Unternehmen während der kritischen Zeit möglicherweise vor der kompletten Zahlungsunfähigkeit bewahren kann. In der Hoffnung, dass sie sich nach überstandener Krise einfach wieder erholen und die erlittenen Verluste wieder wettmachen können. Die Gründe müssen im Einzelnen wohl Spekulation bleiben – wichtig ist aber, sich die Folgen anzusehen.

Für viele Unternehmen im Land wird sich diese Hoffnung der Erholung nach der Krise nicht erfüllen. Sie sind unweigerlich in die Pleite geschlittert, Hilfspakete hin oder her. In einzelnen Bereichen – etwa bei Tourismusbetrieben – rechnen manche in einigen Gegenden sogar damit, dass am Ende rund 30 % der Betriebe auf der Strecke bleiben könnten. Wiederum: Hilfspakete hin oder her.

Genau davon geht aber eine riesige Gefahr aus, und der sollte man möglichst sehenden Auges begegnen. Unternehmen, die prinzipiell zahlungsunfähig sind, müssen, wenn sie weiterhin im Geschäft bleiben wollen, noch irgendwie ihre Kosten decken.

Nicht dringend benötigte oder zu teure Arbeitskräfte kann man in Kurzarbeit schicken. Bei allen geht das aber natürlich nicht, da ja noch irgendjemand den Betrieb aufrechterhalten muss. Außerhalb der staatlichen Hilfspakete gibt es für Unternehmen in kritischen Lagen kaum mehr Möglichkeiten, an zusätzliches Geld zu kommen. Zudem sind auch die Umsätze bei vielen Unternehmen zusätzlich drastisch eingeschränkt, sodass sich die Situation durchaus sehr schnell zuspitzen kann. Bei sinkendem Umsatz ist ja auch die Relation zwischen erzielten Umsätzen und Kosten noch einmal deutlich schlechter als zuvor – und selbst dort hat das Verhältnis schon in die Schulden geführt.

Der Schuldenberg wird in vielen Fällen somit also nur noch größer werden, indem man sich irgendwie „durchwurstelt“, fällige Rechnungen vor sich herschiebt, Lieferanten nicht mehr bezahlt oder Dienstleister so lange auf ihr (ebenfalls dringend benötigtes) Geld warten lässt, wie nur irgend möglich. Hat ein Dienstleister oder ein Lieferant gleich mehrere solcher Unternehmen auf seiner Kundenliste, kann das die Situation auch für ihn selbst sehr schnell dramatisch werden lassen.

Die gleichmäßig hohe Zahl an tatsächlichen Insolvenzverschleppungen zu wirtschaftlich anderen Zeiten zeigt, dass Unternehmen sehr häufig die Tendenz haben, noch lange weiterzumachen, obwohl es eigentlich gar nicht mehr geht. Natürlich wäre es sinnvoller, rechtzeitig einen „Schnitt“ zu machen, die Überschuldung und die nicht mehr gegebene Tragfähigkeit des Geschäftsmodells einzusehen und sich um eine Neuordnung und Sanierung zu bemühen. Dass dieser Zeitpunkt oft viel zu spät gewählt wird, ist zu einem gewissen Ausmaß natürlich auch verständlich. Niemand gesteht sich gerne ein, dass er sein Unternehmen in den Sand gesetzt hat. Die Hoffnung auf „den nächsten großen Auftrag“ oder eine wundersame Vermehrung des Geldes, eine Veränderung der Marktbedürfnisse und eine daraus entstehende „wundersame Rettung“ stirbt bekanntermaßen immer zuletzt. Leider werden gerade dadurch Sanierungen oft unmöglich. Hätte man sie rechtzeitig begonnen, hätte im einen oder anderen Fall vielleicht noch eine Chance bestanden.

Auf diese Weise tut man auch Unternehmen keinen Gefallen, indem man sie einfach so gewähren lässt. Die sehr strengen Vorgaben und die drastischen Strafen, die das Insolvenzrecht vorsieht, scheinen auch wirklich notwendig zu sein.

Anleger halten Scheintote oft noch für lebendig

In Situationen, wo wie bei Wirecard der Betrug und die Pleite bereits durch alle Medien geistern und trotzdem auf den eigentlich nahe null stehenden Kurs noch gewettet wird und einige minimale Kurssteigerungen erzielt werden, handelt es sich klar um bewusste Spekulation – und um „Glücksritter“, die es einfach wissen wollen.

In vielen anderen Situationen können Anleger aber oft nicht erkennen, dass sie es bereits mit einem „scheintoten“ Unternehmen zu tun haben. Nach außen hin wirkt es ja noch quicklebendig, geht seiner Geschäftstätigkeit nach und scheint noch in vollem Umfang zu funktionieren. Dass die Überschuldung in vielen Fällen bereits so weit fortgeschritten ist und durch das „Weitermachen“ immer noch weiter fortschreitet, bis die endgültige Zahlungsfähigkeit kurz danach als unausweichliche und unabwendbare Folge eintritt, ist für Anleger nicht sichtbar. Mit der dann „überraschend“ kommenden Pleite kann das in manchen Fällen dramatische Verluste – bis hin zum Totalverlust – bei Anlegern bewirken. Im schlimmsten Fall möglicherweise gleich bei mehreren Unternehmen, in die man investiert hat.

Auch das „Hinausschieben“ der nun einmal unabwendbaren Pleitewelle auf einen Zeitpunkt irgendwann 2021, wenn das „alte“ Insolvenzrecht wieder in Kraft ist, wird einfach zu einer zeitlich versetzten Welle an Unternehmenspleiten führen. Wenn dann ein Unternehmen nach dem anderen einen Insolvenzantrag stellen muss, weil ihm nun endgültig die Puste ausgegangen ist, mag das auch ein nicht allzu gutes Signal für die Märkte und das Vertrauen sein, das sie in Unternehmen haben.

Noch schlimmer wäre allerdings, wenn man sich dann wieder „Anpassungen“ überlegt, um diesen Zeitpunkt wiederum immer weiter hinauszuschieben. Damit wären die Folgen für die Gesamtwirtschaft auf Jahre hinaus wahrscheinlich dramatisch.

Mit diesem Aussetzen der Konkurspflicht tut man also wirklich niemandem einen Gefallen. Die Schuldenberge werden viel höher als nötig wäre. Betroffene Unternehmen können durch ihre Versuche, mit den Kosten „kreativ“ zurechtzukommen und mit Loch-auf-Loch-zu-Taktik noch viele ihrer Geschäftspartner wirtschaftlich ebenfalls schwer schädigen oder sogar mit in den Abgrund reißen. Die Arbeitsplätze in den Unternehmen sind dann natürlich nicht mehr gesichert und für viele Arbeitnehmer wird es dann unversehens kein Leben nach der Kurzarbeit mehr geben. Sicherheit, auch persönliche, sieht anders aus. Und für Anleger ist nicht zu erkennen, ob sie in ein Unternehmen investieren, das eigentlich schon lang keine Zukunft mehr hat und seine letzten winzigen Chancen darauf vielleicht gerade verspielt.

Die strengen Regeln, dass ein Unternehmen, das überschuldet ist, dies auch sehr schnell klarmachen und offen dazu stehen muss, machen in unserem Wirtschaftsleben sehr viel Sinn. Sie schützen auch viele andere Akteure vor möglichen Verlusten. Unternehmen zu erlauben, „so zu tun als ob“ und fröhlich als lebende Tote weiter zu existieren, ist dagegen fatal. Lieber eine klare und schmerzhafte Botschaft von sehr vielen Pleiten – als Unternehmen, bei denen keiner erkennt, dass sie kurz vor dem endgültigen Zusammenbruch stehen. Zombies sind nämlich keine guten Geschäftspartner.

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