Die österreichische Finanzmarktaufsicht, kurz FMA, ist eine unabhängige Behörde, die in Österreich den Finanzmarkt beaufsichtigt. Dadurch soll die Funktion der Wirtschaft innerhalb des Landes sichergestellt werden. Gegründet wurde die FMA Anfang des Jahres 2002. Sie beaufsichtigt den nationalen Finanzmarkt als integrierte Aufsicht. Dementsprechend werden von der Finanzmarktaufsichtsbehörde nicht nur die Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen überwacht, sondern ebenso die Pensionskassen, Börsenunternehmen und andere am Finanzmarkt relevanten Einrichtungen.
Beaufsichtigung des österreichischen Finanzmarktes in seinen vier Bereichen
Die FMA kontrolliert und überwacht alle Akteure und Institute des österreichischen Finanzmarktes. Zu den Hauptaufgaben der FMA zählen
- die Bankenaufsicht
- die Wertpapieraufsicht
- die Versicherungsaufsicht
- die Pensionskassenaufsicht
Alle Aufgaben werden unter einem Dach in die Wege geleitet. Dabei verfügt die Behörde über Hoheitsgewalt und kann dadurch zum Beispiel verbindliche Bescheide erlassen, Konzessionen entziehen oder auch hohe Verwaltungsstrafen verhängen. Der Maximalbetrag dieser von der FMA festzusetzenden Verwaltungsstrafen liegt bei 150.000 Euro. Auf der anderen Seite ist die FMA auch die erste Anlaufstelle für alle Finanzinstitute, wenn es um die Erteilung der Konzession geht. Sie beaufsichtigt die Unternehmen während des gesamten Bestehens durch eine laufende Aufsicht und ist auch für eine eventuelle Liquidation der Konzession zuständig.
Einzelne Aufgaben der FMA als Aufsichtsbehörde
Im Rahmen der Kontrollfunktion übernimmt die Behörde vielfältige Aufgaben. Als Markt- und Börsenaufsicht ist sie unter anderem für die Kontrolle der Einhaltung rechtlicher Regelungen zuständig. Auch die Einhaltung von Vorgaben zu Transparenz und Fairness werden kontrolliert. Die Darstellung von Investments in Kapitalmarktprospekten wird geprüft und auch die Aufsicht über Wohlverhaltensregeln und Compliance wird von der FMA übernommen. Das bedeutet im Einzelnen, dass die Kontrollen sowohl dazu beitragen sollen, dass eine ordnungsgemäße Beratung der Kunden stattfindet, als auch die Grundsätze eingehalten werden, welche für eine gute Unternehmensführung gelten.
Die österreichische Finanzmarktaufsicht ist zugleich dafür verantwortlich, dass unerlaubte Finanzdienstleistungen nicht angeboten oder gar erbracht werden dürfen. Die Behörde kann durch Maßnahmen dafür sorgen, dass diese Angebote unterbunden und zugleich geahndet werden. Zugleich beaufsichtigt die FMA alle infrage kommenden Einrichtungen des Finanzmarktes, dass sie Präventionen gegen Geldwäsche wie auch gegen die Finanzierung von Terror treffen und diesen Mechanismen durch Kontrollen wirkungsvoll entgegenwirken können.
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