Im eigentlichen Sinne mit Aktien handeln dürfen ausschließlich Aktienhändler, die von Anlegern beauftragt werden. Anleger selbst geben genau genommen lediglich eine Order, also einen Auftrag zum handeln, handeln aber nicht selbst. Wenn man den Begriff Aktienhandel etwas weiter fasst, lautet die Antwort: grundsätzlich ja, jeder voll geschäftsfähige Anleger darf mit Aktien handeln. Im Umkehrschluss bedeutet das: Minderjährigen bleibt der Zugang zum Aktienhandel verwehrt. Es gibt allerdings einige wenige Anbieter von Depots für Minderjährige, die mit dem Einverständnis der Eltern geführt werden können. In der Regel muss dabei jedoch jede Bewegung auf dem Depotkonto durch die haftenden Eltern autorisiert werden.
An der Börse Aktien handeln mittels eines Online-Brokers
Um generell an der Börse handeln zu können brauchen Kleinanleger allerdings einen Broker. Über diesen kann man dann Aktien und andere Wertpapiere an den Börsen kaufen. Mittlerweile gibt es ein sehr breites Angebot an Online-Brokern. Viele davon heben keine Laufenden Gebühren ein und auch die Kosten für die Orderausführung sind in den letzten Jahren stark zurück gegangen. Mit Hilfe unseres Broker-Verlgeichsrechners können Sie das für Ihre Bedürfnisse günstigste Angebot finden.