Gerne laden wir Sie ein, Ihre Gedanken zu diesem Thema in Form eines Kommentars oder eines Blog-Posts mit uns zu teilen – das würde uns sehr freuen!
Den Unterschied zwischen Liquidität und Solvenz – der für eine genauere Betrachtung dieses Themas notwendig – ist, haben wir bereits in einem anderen Beitrag bearbeitet.
Wie eine Unternehmensinsolvenz ablaufen könnte
Mit der Unterscheidung von Solvenz und Liquidität können wir uns nun an die Analyse eines Insolvenzverfahrens eines Unternehmens widmen.
Wir gehen nun ausdrücklich davon aus, dass das Unternehmen insolvent ist und nicht (nur) illiquide. Da langfristige Illiquidität ebenso zur Insolvenz führt, ist dies auch nicht weiter wichtig.
In dem meisten Fällen führt Insolvenz zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Wird dies seitens des Unternehmens unterlassen, so stellt dies meistens eine Straftat dar (Stichwort: Konkurs-/Insolvenzverschleppung). Jeder Staat hat hierzu seine eigenen Gesetze – daher behandeln wir dies eher etwas allgemeiner.
Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Im Prinzip wird das Unternehmen analysiert und eine neue, aktualisierte Bilanz erstellt. Ziel solcher Verfahren ist es meistens, die Gläubigerinteressen am besten zu befriedigen. Da es hier einen Interessenskonflikt zwischen Gläubigern und Eigentümern gäbe, wird dieses Verfahren auch nicht durch das Management sondern von einer externen Person, wie einem Insolvenzverwalter, bearbeitet.
Manche Vermögensgegenstände können relativ schnell und ohne Wertverlust verkauft werden und damit können auch schon manche Schulden bezahlt werden. Andere Vermögensgegenstände sind nur schwer zu veräußern (z.B.: eine Spezialanfertigung einer Produktionsmaschine die kein anderes Unternehmen brauchen kann) und würden daher nur zu hohen Verlusten verkauft werden können.
Daher kann es in manchen Fällen Sinn machen, das Unternehmen nicht (komplett) zu liquideren, sondern „weiterlaufen“ zu lassen. Wie dies dann technisch abgewickelt wird, ist in den meisten Ländern unterschiedlich geregelt. Meistens läuft es aber darauf hinaus, dass die Eigenkapitalgeber (Besitzer, Investoren) des Unternehmens um einen Teil ihrer Einlagen „umfallen“.
Können schlussendlich nicht alle Gläubigerinteressen (also die Fremdkapitalgeber) befriedigt werden, so erhalten diese nur eine „(Insolvenz)Quote von z.B.: 25 % – den Rest ihrer Forderungen müssen sie abschreiben. Diese Folge ist auch die häufigste – das ist alleine schon dadurch einleuchtend, dass ein Insolvenzverfahren ja meistens durch Überschuldung ausgelöst wird und somit die Schulden schon größer sind als das Vermögen. Nur durch einen plötzlichen und starken Wertzuwachs des Vermögens, könnte diese Situation vermieden werden.
Hinweis: Dieses Beispiel ist stark vereinfacht und in der Realität ist es natürlich um ein vielfaches komplexer. Zum Beispiel sind nicht alle Gläubiger gleichrangig – für eine Einführung in dieses Thema reicht diese Darstellung des Sachverhaltes allerdings aus.
Warum eine Bankeninsolvenz nicht wie eine Unternehmensinsolvenz ist
Da eine Bank ein Unternehmen ist, sollten die „Regeln“ für eine Unternehmensinsolvenz analog anwendbar sein – sind sie aber nicht. Dies ergibt sich schon primär aus der Tatsache, dass bei einer herkömmlichen Bank (Geschäftsbank) ein Großteil der Vermögenswerte vergebene Kredite sind.
Natürlich könnte man es sich leicht machen und einfach sämtliche Kredite kündigen, alle Wertpapiere, die die Bank hält, verkaufen und mit den Erlösen die Verbindlichkeiten der Bank (Spareinlagen, Schulden bei anderen Banken und Unternehmen, Anleihen und evtl. Steuerschulden) tilgen.
Den Rest bekommen dann die Aktionäre, die Bank wird geschlossen und gut ist’s – nun, so einfach stellen sich das vermutlich viele Menschen vor, aber so eine Herangehensweise schadet mehr, als sie tatsächlich nützt.
Würden alle Assets (Vermögenswerte) der Bank sofort liquidiert – bekäme die Bank nur einen Bruchteil des Wertes, der in ihrer Bilanz steht. Wer hier einen Bilanztrick ortet, irrt.
Unternehmen müssen die Vermögensgegenstände nach dem „Going-Concern-Prinzip“ bewerten, also aufgrund der Annahme, dass sie ihr Unternehmen auch im nächsten Jahr fortführen. Daher ist es kein Trick, wenn Banken gute Kredite zum (beinahe) vollen Wert bilanzieren, auch wenn diese bei einer Bankinsolvenz evtl. weniger wert sein würden (weil eben nicht davon ausgegangen werden muss, dass die Bank liquidiert wird).
Und warum sind diese Assets im Falle einer raschen Liquidierung weniger wert? Weil alle anderen Unternehmen auf dem Fortbestehen der Banken vertrauen und daher Dispositionen tätigen. Nicht nur Unternehmer – auch Privatleute. Stellen Sie sich vor, Sie müssten (etwaige) Kredite für Ihr Haus/Auto sofort – gleich morgen – zahlen, weil Ihre Bank insolvent ist. Dann würden Sie vermutlich selbst „pleite“ sein und so erginge es einen Großteil der Unternehmen ebenfalls.
Wie eine Bankeninsolvenz in der Regel abläuft
Aus diesem Grund werden Banken normalerweise nicht (zur Gänze) abgewickelt. Vielmehr wird versucht, aus einer insolventen und nicht-liquiden Bank eine liquide Bank zu machen.
Insolvente Banken können sich nicht mehr refinanzieren – keiner leiht Ihnen Geld. Daher haben dies im Zuge der Finanzkrise ab 2007 (und bei jeder anderen Finanzkrise davor auch) „besondere“ Geldgeber gemacht, wie z.B.: Staaten oder Organisationen wie der Internationale Währungsfonds. Mittlerweile gibt es sogar speziell gegründete Unternehmen dafür (EFSF, ESM).
Ja, im Jahr 2013 springt sogar die EZB – die Europäische Zentralbank – ein und gewährt Banken eine Art „Notfallliquidität“. Letzteres in der Regel aber meistens nur illiquiden Banken und nicht auch insolventen Banken.
Durch diese Liquiditätsspritzen, wie das langfristige Refinanzierungsprogramm der EZB, bei dem sich Banken bis zu 1.000 Milliarden Euro für 3 Jahre zu einem Zinssatz von 1 % borgten, werden kurzfristige Liquiditätsengpässe umgangen. Kurze Anmerkung: Mittlerweile haben viele Banken große Teile dieser Zentralbank-Liquidität wieder zurückgezahlt, da sich die Lage entspannt hat.
Bei insolventen Banken nützt aber dieser Verlagerung des Gläubigerproblems nichts – irgendwann müssen auch die Staatsgarantien zurückgezahlt werden, da diese nur eine weitere Art der Fremdfinanzierung darstellen. Und Schulden mit Schulden zahlen kann langfristig auch niemals funktionieren.
Eine Alternative der Fremdkapital-Geldspritze stellt der Eigenkapitalzuschuss dar. Eigenkapital eignet sich deshalb besser zur Sanierung eines Unternehmens, da es nicht zurückgezahlt werden muss. Im Zuge einer (Eigen)Kapitalerhöhung zeichnet ein williger Geldgeber Aktien oder andere Anteile am Unternehmen und wird somit Miteigentümer des Unternehmens.
Für die restlichen Aktionäre ist dies schmerhaft, da Ihr Anteil verwässert wird – für die Gläubiger ist das prinzipiell super, da die Chance, dass ihre Kredite zurückbezahlt werden, steigt. So passiert ist dies bei der Commerzbank – dort hat der deutsche Staat bzw. der deutsche Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) Aktien bzw. „stille Einlagen“ geleistet und somit das Eigenkapital der Bank erhöht. Durch diesen Vorgang wird ein Unternehmen beides, liquide und solvent.
Das Problem ist meistens der „Preis“, zu dem sich ein Staat bei einem Unternehmen einkauft – und dieser war in der Vergangenheit meist (viel) zu hoch und daher haben Staaten auch mit den Eigenkapitalspritzen kein Geld verdient, sondern eher Geld verloren.
Wie eine Bankeninsolvenz ablaufen sollte
Verstehen Sie uns jetzt nicht falsch – wir plädieren hier nicht für die gemachten Bankenrettungen. Ist eine Bank – kurzfristig – illiquide, dann kann der Staat durchaus einen kurzfristigen Kredit gewähren.
Dieser soll der Bank aber durchaus etwas kosten. Der Staat soll für sein Risiko angemessen entlohnt werden. So hat der österreichische Staat z.B. der „Erste Bank“ mit 1,78 Mrd. Euro unter die Arme gegriffen und bekommt hierfür 8 % Zinsen.
Auch 10 % wären vermutlich für die Bank leistbar und keinerlei Wuchergeschäft gewesen. Während der Bankenkrise hätte die Bank nirgendswo genügend Geld zu einem derartig günstigen Zinssatz bekommen.
Ist eine Bank jedoch insolvent, so hat sie nicht den ultimativen Anspruch auf Rettung. Schlechte Teilbereiche einer Bank gehören auf jeden Fall abgewickelt (liquidiert) – daran führt kein Weg vorbei. Meistens geschieht dies durch Verkäufe der Tochterfirmen an andere Banken (oder den Staat) – hierbei vermeidet man die oben beschriebenen Konsequenzen der „Anschlussinsolvenzen“ bedingt durch die Kündigung sämtlicher vergebener Kredite.
Die guten Teilbereiche der Bank können in der Regel fortgeführt werden. Allerdings ist es wichtig, dass hier die Eigentümer (Aktionäre) der Bank zum Handkuss kommen und nicht der Steuerzahler.
Bei der aktuellen Bankenkrise in Zypern werden z.B.: nicht von der Einlagensicherung gedeckte Spareinlagen der Bank of Cyprus in Aktien der Bank of Cyprus umgewandelt. Dies ist eine „angenehme“ Art der Finanzierung – die Verbindlichkeiten werden zu Eigenkapital und müssen nicht getilgt werden. Somit können Insolvenz- und Liquiditätsprobleme gelöst werden. Für die Altaktionäre ist dies natürlich bitter – deren Anteile werden stark verwässert.
Durch diese „Lösung“ wird der Steuerzahler geschont, die Bankgläubiger werden so gut wie möglich befriedigt und die Eigentümer der Bank – die eben das unternehmerische Risiko zu tragen haben – kommen zum Handkuss. Und schlussendlich müssten sich auf diese Art und Weise Sparer endlich einmal fragen, welcher Bank sie Geld leihen und würden aufhören, immer nur an die Solvenz und Unsterblichkeit der Banken zu glauben.