In der letzten Folge haben wir auf DieKleinanleger.com über das Sparbuch als eine der beliebtesten Anlageformen der Kleinanleger berichtet. In dieser Folge wollen wir uns mit dem Thema Kündigungsfristen bei Spareinlagen beschäftigen.
Dass man Einlagen vom Sparbuch auch wieder abheben kann, ist wohl jedem klar. In der Realität ist es jedoch nicht immer ganz so einfach. Es gibt nämlich verschiedene Arten von Sparbüchern, die man nach der Kündigungsfrist – häufiger auch Bindungsfrist genannt – unterscheidet.
Täglich fällige Spareinlagen
Was im Alltagsdeutsch „normale“ Sparbücher sind, wird im Bankjargon als „täglich fällige Spareinlage“ betitelt. Diese Spareinlagen können jederzeit, ohne Voranmeldung, abgehoben und verwendet werden.
Die Verzinsung ist bei täglich fälligen Spareinlagen relativ niedrig, nicht selten sogar unter der Inflation.
Festgelder
Festgelder sind Spareinlagen, die für einen gewissen Zeitrahmen „gesperrt“ sind, also der Bank frei zur Verfügung stehen.
Wenn ein Sparer also vor Ablauf der Kündigungsfrist (z.B.: 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate) sein Geld abheben will, hat er rechtlich gesehen keinen Anspruch darauf. In der Regel gewähren jedoch Banken dem Sparer sein Geld – wohlgemerkt aus Kundenfreundlichkeit – im Gegenzug für einen Zinsabschlag (Zinsverlust).
Häufig wird das Wort Kapitalsparbuch analog mit Festgelder verwendet.
Die Verzinsung ist tendenziell höher als bei täglich fälligen Spareinlagen. Gegen Sparbuchaktionen, welche alle paar Monate von Banken angeboten werden, haben jedoch Festgelder keine Chance.
Kündigungsgelder
Eine Sonderform der Spareinlagen sind Kündigungsgelder. Diese sind so gesehen eine Mischform aus täglich fälligen Einlagen und Festgelder.
Der Sparer kann über seine Einlagen jederzeit verfügen, allerdings muss er vorher einen gewissen Kündigungszeitrahmen (z.B.: 1 Monat) einhalten.
Die Verzinsung liegt daher ungefähr zwischen täglich fälligen Einlagen und Festgelder.
Fazit und Empfehlung
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Wer allerdings einen langfristigen Anlagehorizont geplant hat, wird bei Spareinlagen generell nicht fündig werden. Hier sind andere Anlageformen (wie z.B.: Anleihen) interessant, auf die wir aber in Zukunft sicherlich noch näher eingehen werden.
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Folge 2 - Kündigungsfristen bei Sparbüchern,Anzeige