Warum Sparer nicht (nur) Kunden einer Bank sind!

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Warum Sparer nicht (nur) Kunden einer Bank sind!

In Reaktion auf die Ausgabe der Sendung „hart aber fair“ vom 25. März 2013 wollen wir uns in diesem Artikel mit folgender Frage beschäftigen: Ist es fair, dass Bankkunden für die Rettung einer Bank aufkommen?

Für die ganz Eiligen unter Ihnen: Ja, es ist fair. Bankkunden sind Gläubiger der Bank und sollen als Gläubiger nach den Eigentümern der Bank (Aktionären) als zweites für die Kosten der Pleite aufkomme. So wie dies bei jeder anderen Unternehmensinsolvenz auch abläuft.

Bankkunde = Bankgläubiger

Frau Anja Kohl, ARD-Börsenexpertin, wettert in „Hart aber Fair“ gegen die „willkürliche Enteignung“ der Sparer in Zypern. Sie argumentiert, dass Bankkunden zuerst – also vor allen anderen „Stakeholdern“ – zum Handkuss kommen.

Das ist unserer Meinung nach falsch. Die Aktionäre haben bereits (alles) verloren – die Aktien der Bank of Cyprus und der Laiki Bank sind Pennystocks und dürften bei Wiedereröffnung der Börse in Nikosia weiter gegen Null fallen. Wie berichtet, werden Spareinlagen (über 100.000 Euro) und Bankanleihen in Aktien der Bank umgewandelt. So werden die Anteile der Altaktionäre verwässert – ihnen gehört ein kleinerer Teil des (kleiner werdenden) Kuchens.

Die Aktionäre haben also sicherlich am meisten für die Insolvenz bezahlt – so wie bei jeder Unternehmensinsolvenz auch – und das ist absolut richtig.

Die Anleihegläubiger leiden ebenfalls an dieser Rettung – die Anleihekurse dürften ebenfalls gegen null purzeln.

Und logischerweise kommen als nächstes die Bankkunden mit ihren Spareinlagen zum Handkuss. Wieso? Weil Spareinlagen Kredite sind. Sie geben Ihr Geld nicht der Bank zur bloßen Verwahrung – dazu müssten Sie das Geld in ein Bankschließfach legen und für die Kosten aufkommen.

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Nein, Sie geben der Bank mit Ihrem Ersparten einen Kredit! Meistens ist dieser täglich fällig – das ändert aber nichts daran, dass Sie als Kreditor auch das Ausfallsrisiko tragen.

Einlagensicherung

Dieses Risiko hat die Politik gewissermaßen begrenzt. Einlagen unter 100.000 Euro je Kunde und Bank sind versichert – vom Staat! Im Falle eines Ausfalles kommt der Staat für Sie auf. Genauer betrachtet, haften Sie also für sich selbst, da Sie als Steuerzahler – wie jeder andere auch – Teil des Staates sind.

Für Guthaben über 100.000 Euro greift diese Regelung nicht. Das sind „ganz normale“ Gläubiger und somit nicht besser oder schlechter gestellt als Anleihegläubiger. Natürlich gibt es – wie bei anderen Unternehmenspleiten auch – vorrangige und nachrangige Schulden

Dieses Spiel kennen die meisten Bürger, wenn es um ihre Hypotheken geht. „Die Bank steht im Grundbuch“ – das bedeutet, dass die Bank ein vorrangiger Gläubiger ist und etwaige andere Gläubiger erst nachher bedient werden.

Unseres Wissens sieht der Plan für die Bank of Cyprus folgendermaßen aus: Das Eigenkapital wird solange erhöht, bis die Eigenkapitalquote das Mindestmaß von 9 % erreicht. Und vermutlich werden als erstes die Anleiheschulden „gewandelt“. Dies wird jedoch nicht ausreichen, denn die geschätzten Verluste auf Einlagen über 100.000 betragen zwischen 20 und 80 %.

Warum es fair ist?

Stellen Sie sich die Frage andersrum. Ist es fair, dass der Steuerzahler für Ihre Anlageentscheidung bzw. die Konsequenzen Ihrer Entscheidung aufkommt? Wenn Sie 120.000 Euro auf eine schlechte Bank legen und diese Bank dann pleite geht, soll der Steuerzahler dann für Ihren Verlust aufkommen?

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So wurde es bisher gemacht! Bei Bankenrettungen wurden Altaktionäre zwar verwässert und mussten Kursverluste der Aktien hinnehmen, aber nicht in dem Ausmaß wie es bei der Bank of Cyprus gemacht wird. Die Gläubiger wurden bisher nie getroffen – höchstens im Ausmaß von sinkenden Anleihekursen an den Sekundarmärkten.

Im Falle Zypern wird nun erstmals von dieser „Praxis“ abgewichen – mit großen Aufschrei der Sparer.

Wir finden diese Regelung allerdings sehr begrüßenswert. Jetzt muss sich endlich der Sparer Gedanken machen, welcher Bank er eigentlich Geld leihen will. Anders betrachtet kann man sagen, dass nun „schlechte“ Banken nicht mehr damit rechnen können, dass sie notfalls vom Staat gerettet werden – und das liegt ja nun auch wieder im Interesse des Steuerzahlers.

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